Jubiläum Auferstehungskirche

Die Auferstehungskirche wird 60!

 

Das soll gefeiert werden! Am 1. Mai 1966 wurde die Kirche eingeweiht. Am 2. Mai 2026 feiern wir das Jubiläum mit einem beschwingten Bläserkonzert mit den BrassBrothers in bester Posaunenchortradition. Anschließend wird im Zentrum Lichtblicke die Ausstellung LichtBlicke mit Fotos von Michael Reimer, Lemgo, eröffnet. Im Auftrag der Unteren Denkmalbehörde hat er die Auferstehungskirche aus ungewohnten Perspektiven fotografiert. Und natürlich stoßen wir auf das Jubiläum an! Herzlich willkommen!

 

Samstag, 2. Mai 2026, 18 Uhr Konzert, 19.30 Uhr Ausstellungseröffnung

Auferstehungskirche unter Denkmalschutz

© S.Langenau
von links nach rechts: Manuela Buchholz, Untere Denkmalbehörde, Bürgermeister Dirk Tolkemitt, Thomas Morgenstern und Steffie Langenau vom Kirchenvorstand

Plakette verliehen

Jetzt ist es offiziell und auch sichtbar: Die Auferstehungskirche steht unter Denkmalschutz. Die Urkunde der Landesregierung NRW und die entsprechende Plakette wurden von Manuela Buchholz von der Unteren Denkmalbehörde im Beisein von Bürgermeister Dirk Tolkemitt an unsere Gemeinde überreicht. Die Auferstehungskirche gehört zu den jüngsten denkmalgeschützten Bauwerken des Landes. Sie wurde 1966 eingeweiht, Idee und Gestaltung gehen auf den Künstler Hans Helmut von Rath zurück. Besonders eindrucksvoll sind die riesigen bunten Glasfenster, die ihr Farbenspiel auf die weiße Altarwand werfen. Die Kirche enthält zahlreiche Kunstwerke und hat eine hervorragende Akustik, weshalb sie neben den Gottesdiensten auch gern für Konzerte genutzt wird.

 

Lichtblick-Gottesdienst

Samstag, 3. Mai 2025, 17 Uhr, Auferstehungskirche

 

„Eine Handvoll Erde“

An einen Menschen denken, der fehlt. Wunderschöne Musik hören, traurig sein dürfen, Trost spüren, eine Kerze anzünden, Segen empfangen, gemeinsam zu Abend essen. Diese Möglichkeiten bietet der Lichtblick-Gottesdienst am Samstag, 3. Mai, in der Auferstehungskirche. Er richtet sich an alle, die vor kurzer oder längerer Zeit von einem vertrauten Menschen Abschied nehmen mussten und sich ein persönliches Gedenken wünschen. Der Gottesdienst wird gestaltet von Almuth Keller, Flöte, und Pfn., Steffie Langenau. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, gemeinsam zu Abend zu essen. Dafür ist eine Anmeldung unter 05222-17106 erwünscht.  Der Gottesdienst beginnt um 17 Uhr.

 

Ein neues Lied, ein besseres Lied

Heinrich Heine – Lesung mit Musik

Heinrich Heine (1797-1856) gilt weltweit neben Goethe als bedeutendster deutscher Dichter des 19. Jahrhunderts – und lebte ein Vierteljahrhundert in Frankreich. Er hat innige Volkslieder geschaffen – und war gefürchtet wegen seiner beißenden Ironie. Widersprüche und Zerrissenheiten ziehen sich durch sein Leben und Werk.

Andreas Duderstedt liest lyrische Texte und zeichnet damit ein Porträt des Dichters. Karolina Sekula spielt am Flügel Werke von Schubert, Mozart, Sibelius, Debussy, Chopin und Schumann.

Samstag, 15. März 2025, 18 Uhr, Zentrum Lichtblicke an der Auferstehungskirche

Energiesparen mit der Winterkirche

Gottesdienste von November bis Februar im Gemeindehaus

In zwei Gemeindeversammlungen ist im Oktober diskutiert worden, wie wir angesichts der explodierenden Energiekosten mit unseren beiden Kirchen verfahren können. Angesichts von zusätzlichen Heizkosten von 30.000€ für 2023 war die überwiegende Zahl der Gemeindemitglieder sicher, dass es gut ist, für eine begrenzte Zeit in den Gemeindehäusern Gottesdienst zu feiern und die Kirchen bei der für die Orgeln nötigen Grundtemperatur von 14°C zu belassen. Schließlich werden Energiekosten aus Kirchensteuermitteln bezahlt, und die kann man sinnvoller einsetzen, als sie „durch den Schornstein zu blasen“. Außerdem bieten Gottesdienste jenseits der Kirchenräume auch Möglichkeiten, etwas Neues im Blick auf Musik, Gottesdienstform und Predigt auszuprobieren.

Der Kirchenvorstand hat daraufhin in seiner Sitzung vom 10.10. 2022 entschieden, dass die Gottesdienste vom 13. 11. 2022 bis vorerst Ende Februar 2023 in den beiden Gemeindezentren stattfinden sollen. Ausgenommen sind die Weihnachtsgottesdienste und Konzerte. Die Nutzung der Kirchen für Trauerfeiern ist weiterhin möglich, allerdings kommt ein Energiekostenzuschlag zum Nutzungsentgelt hinzu.

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